Die Kostenübernahme ist unabhängig vom Einkommen. Die Finanzierung der Schul- oder Individualbegleitung erfolgt durch die Eingliederungshilfe gemäß §§ 99 ff SGB IX und § 35 a SGB VIII. Zuständige Kostenträger können je nach Krankheitsbild die Sozialhilfeträger (i.d.R. Sozialämter oder Jugendämter) sein. Sie als Eltern reichen den Antrag beim entsprechenden Amt ein. In manchen Fällen ist auch eine Finanzierung über das persönliche Budget möglich.