Unsere Leistungen
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII
Das Ziel der Schulbegleitung ist es, dem Kind durch individuelle Assistenz einen eigenständigen Schulalltag zu ermöglichen.
Jedes Kind und jeder Jugendliche mit Beeinträchtigung verdient die Chance zur Teilhabe am täglichen Leben und an Bildung. Dabei setzen wir auf kreative und unterstützende Lösungen statt bloßer Hilfe. Die Schulbegleitung ist erfolgreich, wenn sie überflüssig wird.
Das Ziel der Schulbegleitung ist es, dem Kind durch individuelle Assistenz einen eigenständigen Schulalltag zu ermöglichen.
Jedes Kind und jeder Jugendliche mit Beeinträchtigung verdient die Chance zur Teilhabe am täglichen Leben und an Bildung. Dabei setzen wir auf kreative und unterstützende Lösungen statt bloßer Hilfe. Die Schulbegleitung ist erfolgreich, wenn sie überflüssig wird.
Hat unser Kind die Berechtigung auf eine Schulbegleitung?
Das zuständige Jugend- oder Sozialamt prüft den Anspruch. Familien mit Kindern, die spezifische Bedingungen erfüllen, können diese Unterstützung in Anspruch nehmen.
Hat unser Kind die Berechtigung auf Schulbegleitung?
Das zuständige Jugend- oder Sozialamt prüft den Anspruch. Familien mit Kindern, die spezifische Bedingungen erfüllen, können diese Unterstützung in Anspruch nehmen.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen
Wie stelle ich einen Antrag für eine Schulbegleitung?
Die Antwort auf diese Frage und mehr erhalten Sie in unserem kostenlosen Beratungstermin zur Schulbegleitung.
“Inklusion bedeutet, jeden Einzelnen so zu akzeptieren, wie er ist, und ihm den Raum zu geben, sich selbst zu entfalten.”
Reformpädagogin